Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg >35 – das gilt jetzt für unsere Sportler und Gäste

  • Sportausübungen in geschlossenen Räumen für Personen die geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Kinder bis 6 Jahre sind von der Regelung weiterhin ausgenommen
  • Schüler die regelmäßig in Schulen getestet werden, sind ebenfalls ausgenommen, auch während der Ferien. Zum Beweis muss ein Schülerticket, Schülerausweis o.Ä. vorgelegt werden. 
  • Genesene Personen müssen ihre ärztliche Bestätigung über die Genesung vorlegen können 
  • Als gültige Tests gelten PCR-Tests, Antigen Schnelltests oder Selbsttests vor Ort. Selbsttests müssen selbst mitgebracht werden. 
  • Selbsttests“ müssen vor Ort unter Aufsicht einer beauftragten Person durchgeführt werden. Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis, so ist die betroffene Person abzusondern und darf den Spielort nicht mehr betreten.

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