Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg >35 – das gilt jetzt für unsere Sportler und Gäste
- Sportausübungen in geschlossenen Räumen für Personen die geimpft, genesen oder getestet sind.
- Kinder bis 6 Jahre sind von der Regelung weiterhin ausgenommen
- Schüler die regelmäßig in Schulen getestet werden, sind ebenfalls ausgenommen, auch während der Ferien. Zum Beweis muss ein Schülerticket, Schülerausweis o.Ä. vorgelegt werden.
- Genesene Personen müssen ihre ärztliche Bestätigung über die Genesung vorlegen können
- Als gültige Tests gelten PCR-Tests, Antigen Schnelltests oder Selbsttests vor Ort. Selbsttests müssen selbst mitgebracht werden.
- Selbsttests“ müssen vor Ort unter Aufsicht einer beauftragten Person durchgeführt werden. Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis, so ist die betroffene Person abzusondern und darf den Spielort nicht mehr betreten.